Bezirksversammlung Hamburg-Mitte
Drucksache - 21-3410
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Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat auf Basis der fachlichen Arbeiten und Vorbereitung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit der Drs. 21/0209 beschlossen, das mehrstufige Verfahren für die Prüfung und den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen für Wohngebiete in der Neustadt einzuleiten.
Nach mehreren Prüfschritten im Verfahrensablauf (Plausibilitätsprüfung und Anmeldung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Repräsentativerhebung) hat die BSW das Ergebnis der Repräsentativerhebung dem Bezirksamt Hamburg-Mitte am 22.11.2016 vorgelegt.
Die Ergebnisse der Repräsentativerhebung hatte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der Sitzung des WS-Ausschusses am 06.04.2017 dargelegt und erläutert und zugleich angekündigt, einen entsprechenden Verordnungstext mit Planbild und Begründung für den Erlass der in Rede stehenden Sozialen Erhaltungsverordnung Nördliche Neustadt zu erarbeiten. Dieser wird hiermit in vorabgestimmter Fassung vorgelegt (s. Anlage).
Aufgrund von noch laufenden formalen Abstimmungen (Rechtsamt, Justizbehörde, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) sind noch redaktionelle Änderungen in der Anlage 1 möglich. Die Bezirksversammlung erhält zur Beschlussfassung die abgestimmte Unterlage.
Die Veröffentlichung der Sozialen Erhaltungsverordnung Nördliche Neustadt im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird auf Basis der Beschlussfassung der Bezirksversammlung erfolgen. Mit ihrer Veröffentlichung tritt zugleich die Hamburgische Umwandlungsverordnung in diesem Gebiet in Kraft.
Um Weiterleitung an die Bezirksversammlung zur Beschlussfassung wird gebeten.
Petitum/Beschluss: Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen: Verordnungstext (Stand 06.07.2017) mit Planbild; Begründung (Stand 06.07.2017)
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